Häufig gestellte Fragen

Wichtige Änderungen zum 01.06.2023
Zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren

Durch die Umsetzung der Vorschriften des §120 TKG, wurde zum 01.06.2023 die Rufnummernverifizierung eingeführt.

Kurz: Nummern, welche Sie Absender setzen wollen, müssen im Nutzercenter unter Anschlüsse eingetragen werden und anschließend verifiziert werden.

Einzelrufnummern: wie oben beschrieben

Rufnummernblöcke: Wenn Sie eine Block (>30 Rufnummer) besitzen und davon mindestens 20% als Absenderkennung bei VOIP2GSM nutzen, können Sie die Eintragung und Verifizierung von VOIP2GSM erledigen lassen. Dazu ist die letzte Abrechnung des Blockes und Kontaktdaten zum Provider, welcher die Nummern betreut, erforderlich. Nach dem VOIP2GSM die Bestätigung vom Provider eingeholt werden, werden die Rufnummern hinterlegt.

Rufweiterleitung: Bei Rufweiterleitungen werden die Absenderkennungen der Anrufer gesetzt, sofern Sie die Zielrufnummern (an welche weitergeleitet wird) ebenfalls als mögliche Absenderkennung in die Liste aufnehmen und diese dann ebenfalls verifizieren.

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